Antworten auf Ihre ersten Fragen zur Pflege

  • Bin ich pflegebedürftig?

    Bin ich pflegebedürftig?

    Wenn Sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen Ihrer Selbstständigkeit haben und deshalb die Hilfe anderer benötigen, sind Sie pflegebedürftig. Es kann sich dabei um körperliche, seelische oder geistige Einschränkungen handeln, die Sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können und die mindestens für sechs Monate bestehen bleiben.

  • Wo bin ich pflegeversichert?

    Wo bin ich pflegeversichert?

    Bei Ihnen oder einer/einem Ihrer Angehörigen ist ein Pflegefall eingetreten. Ihr erster Schritt ist nun, festzustellen, wo die pflegebedürftige Person ihre Pflegeversicherung abgeschlossen hat. Ist sie gesetzlich krankenversichert, so liegt die Pflegeversicherung auch automatisch dort vor. Privatversicherte sind meistens beim Anbieter ihrer privaten Krankenversicherung auch für den Pflegefall versichert. Schauen Sie sich die entsprechenden Unterlagen an und rufen Sie im Zweifel einfach bei der Krankenversicherung an.

  • Wie erhalte ich Leistungen aus meiner Pflegeversicherung?

    Wie erhalte ich Leistungen aus meiner Pflegeversicherung?

    Damit Sie Geld aus der Pflegeversicherung erhalten können, müssen Sie einen Antrag stellen. Das Antragsformular bekommen Sie von der Krankenkasse, bei der Sie die Pflegeversicherung abgeschlossen haben. Dieser Antrag muss vom Pflegebedürftigen selbst oder dem gesetzlichen Betreuer/Vertreter gestellt und unterschrieben werden. Stellen Sie diesen Antrag so früh wie möglich, denn die Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung bezahlt, egal ab wann eine Person pflegebedürftig geworden ist.

  • Wie erfolgt die Einstufung meiner Pflegebedürftigkeit?

    Wie erfolgt die Einstufung meiner Pflegebedürftigkeit?

    Nachdem Sie den Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, erhalten Sie automatisch einen Termin zur Pflegebegutachtung. Das bedeutet, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes Sie besucht und in einem Gespräch mit Ihnen zusammen erfasst, ob und in welcher Intensität Sie pflegebedürftig sind. Das Ganze nennt sich Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich auf diesen Besuch vorbereiten, indem Sie sich mit den Kriterien zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit vertraut machen. Der Medizinische Dienst ist den Krankenversicherungen übergeordnet, das heißt, dass nicht Ihre Krankenkasse die Pflegebedürftigkeit selbst einstuft. Hier finden Sie die Kriterien zur Einstufung der Pflegebedüftigkeit.

  • Wann erfahre ich, welche Leistungen ich erhalte?

    Wann erfahre ich, welche Leistungen ich erhalte?

    Nachdem jemand vom Medizinischen Dienst bei Ihnen war, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von Ihrer Pflegekasse, aus dem Sie erfahren, welche Pflegeleistungen ab wann gewährt werden. Ihre Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. In akuten Fällen ist die Entscheidung binnen einer Woche fällig. (Wenn Sie mit der Einstufung Ihres Pflegebedarfs nicht einverstanden sind, können sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.)