Die Pflegegrade

Die Definitionen der einzelnen Pflegegrade weisen bereits daraufhin, welche Einschränkungen in Bezug auf die Selbstständigkeit vorliegen.
Diese lauten im Folgenden:

  • Pflegegrad 1 - Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Pflegegrad 1 - Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Pflegegrad 1

    Dieser Pflegegrad ist für Menschen gedacht, die noch weitgehend selbständig sind und in ihrer eigenen Wohnung leben, jedoch bei einigen Verrichtungen im Alltag Hilfe benötigen. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass eine Hilfe im Haushalt gebraucht wird, oder jemand, der beim Einkaufen und anderen Besorgungen behilflich ist.

    Sie erhalten den Pflegegrad 1, wenn eine Gutachterin oder ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) bei Ihnen eine „geringfügige Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ festgestellt hat.

    Leistungen, auf die Sie bei Pflegegrad 1 Anspruch haben:

    Ihnen steht ein so genannter Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro zu.

    Diesen Betrag können Sie zum Beispiel für Helfer*innen verwenden, die Sie im Haushalt, beim Putzen, beim Kochen oder bei der Gartenarbeit unterstützen. Auch Alltagsbegleiter*innen, die mit Ihnen Spaziergänge machen oder mit Ihnen zusammen einkaufen gehen, können Sie mit diesem Geld bezahlen.

    Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Beratung zur barrierefreien Wohnraumanpassung oder zum Thema der pflegerischen Versorgung.

    Umbauten im Wohnraum

    Ihnen stehen im Pflegegrad 1 auch noch weitere Leistungen zu. Zum Beispiel können Sie einmalig 4.000 Euro für einen seniorengerechten Umbau Ihrer Wohnung beanspruchen.

    Damit könnten Sie etwa einen barrierefreien Umbau Ihres Badezimmers oder den Einbau eines Treppenlifts finanzieren.

    Sollten Sie sich für eine ambulant betreute Wohngruppe zusammen mit anderen Personen einer Pflegestufe entscheiden, so erhalten Sie bei Neugründung eine Anschubfinanzierung und jede Person dieser Wohngruppe kann die 4.000 Euro für den Wohnungsumbau beantragen.

    Pflegehilfsmittel

    Im Pflegegrad 1 sind auch Zuschüsse für Pflegehilfsmittel im Umfang von 40 Euro pro Monat vorgesehen.

    Mit diesem Geld könnten Sie zum Beispiel einen Hausnotruf bezuschussen.

    Für Angehörige

    Wenn Sie im Pflegegrad 1 eingestuft sind, können Ihre Angehörigen an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen.

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    Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für die hier angegebenen Geldbeträge übernehmen können. Die Krankenkassen ändern die Sätze in unregelmäßigen Abständen. Wir bemühen uns stets um Aktualität. Letzte Aktualisierung erfolgte mit Stand von März 2021.

  • Pflegegrad 2 - Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Pflegegrad 2 - Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Wenn Sie Ihren Alltag in sämtlichen Lebensbereichen nur erheblich eingeschränkt bewältigen können, dann kann Ihnen der Pflegegrad 2 zugewiesen werden.

    Beim Berechnungssystem für Pflegegrade müssen mindestens 27 und höchstens 47,5 Punkte ermittelt werden, um in den Pflegegrad 2 eingeteilt zu werden. Es gibt im Internet kostenlose Pflegegradrechner, mit denen Sie Ihren Pflegegrad selbst abschätzen können. Dies ersetzt aber nicht die Einstufung einer offiziellen Gutachterin oder eines Gutachters.

    Die Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick:

    • Pflegegeld 316 Euro monatlich
    • Pflegesachleistungen 689 Euro monatlich
    • Entlastungsbeitrag 125 Euro monatlich
    • Kurzzeitpflege 1.612 Euro pro Kalenderjahr
    • Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Kalenderjahr
    • Tages- und Nachtpflege 689 Euro monatlich
    • Zuschuss für Wohnraumanpassung bis zu 4.000 Euro einmalig
    • Pflegehilfsmittel 40 Éuro monatlich
    • Stationäre Pflege 770 Euro monatlich
    • Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
    • Kostenlose Beratung

    Leistungen, auf die Sie bei Pflegegrad 2 Anspruch haben:

    Sie erhalten entweder Pflegegeld in Höhe von monatlich 316 Euro bei häuslicher Pflege, oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 689 Euro im Monat. Die Pflegesachleistungen rechnet Ihr ambulanter Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

    Sollte der Betrag für Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft werden, können Sie bis zu 40% davon für weitere Betreuungs- oder Entlastungsleistungen verwenden.

    Entlastungsbetrag

    Zusätzlich zum Pflegegeld und den Pflegesachleistungen haben Sie im Pflegegrad 2 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € monatlich. Mit diesem zweckgebundenen Betrag können Sie folgende Leistungen bezahlen:

    • Betreuungsangebote
    • Haushaltshilfe
    • Alltagsbegleiter
    • Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen

    Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

    Falls Sie einmal für eine vorübergehende Phase intensivere Hilfe benötigen, zum Beispiel wenn Sie akut krank sind, dann hilft Ihnen eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung. Im Pflegegrad 2 stehen Ihnen für maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr 1.612 Euro zu.

    Der Begriff Verhinderungspflege beschreibt die Situation, wenn Ihre pflegende Person in der privaten Wohnung wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt. In dem Fall benötigen Sie eine Ersatzperson. Für diese Verhinderungspflege von maximal 6 Wochen pro Jahr sind im Pflegegrad 2 ebenfalls 1.612 Euro vorgesehen.

    Wenn Sie in einem Kalenderjahr Ihren Betrag für Verhinderungspflege noch nicht aufgebraucht haben und in eine Kurzzeitpflege kommen, dann können Sie Ihre Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammenlegen und den maximalen Betrag von 3.224 Euro für die Kurzzeitpflege verwenden.

    Ebenso können Sie bis zu 50% Ihrer Leistungen für Kurzzeitpflege (also 806 Euro) zusätzlich für eine Verhinderungspflege ausgeben.

    Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2

    Sollte für Sie eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege in Frage kommen, erhalten Sie dafür im Pflegegrad 2 monatlich 689 Euro. Diese Leistung versteht sich zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und Pflegegeld.

    Sonstige Leistungen für die häusliche Pflege mit Pflegegrad 2

    Zusätzlich zu den bereits genannten Pflegeleistungen haben Sie mit Pflegegrad 2 Anspruch auf folgende Leistungen:

    Zuschuss für Wohnraumanpassung

    Sie können 4.000 Euro für so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Ihrer Wohnung beanspruchen. Damit könnten Sie z.B. einen barrierefreien Umbau Ihres Badezimmers oder den Einbau eines Treppenlifts finanzieren.

    Dieser Zuschuss kann nur einmal beantragt werden, es sei denn, Sie haben mit der Zeit einen veränderten Bedarf und eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad.

    Sollten Sie sich für eine ambulant betreute Wohngruppe zusammen mit maximal vier anderen Personen mit einer Pflegestufe entscheiden, so erhalten Sie bei Neugründung eine Anschubfinanzierung und jede Person dieser Wohngruppe kann die 4.000 Euro für den Wohnungsumbau beantragen.

    Außerdem erhält jede*r Bewohner*in einen Einrichtungszuschuss von 2.500 Euro und den Zuschuss von 214 Euro für die Einstellung einer Verwaltungskraft.

    Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

    Bei anerkanntem Pflegegrad fördert die Pflegekasse mit bis zu 40 Euro monatlich Pflegehilfsmittel zur Hygiene oder zur Erleichterung der Pflege.

    Gängige medizinische Hilfsmittel wie Inkontinenzartikel oder ein Brille werden weiterhin über ärztliches Rezept mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.

    Für Angehörige

    Wenn Sie im Pflegegrad 2 eingestuft sind, können Ihre Angehörigen auf Wunsch an kostenlosen Pflegekursen und Beratungen teilnehmen.

    Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 2

    Wenn Sie sich mit der Einstufung im Pflegegrad 2 in vollstationäre Pflege begeben möchten, dann erhalten Sie dafür monatlich 770 Euro und müssen die bestehende Differenz zu den Kosten selbst beisteuern.

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    Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für die hier angegebenen Geldbeträge übernehmen können. Die Krankenkassen ändern die Sätze in unregelmäßigen Abständen. Wir bemühen uns stets um Aktualität. Letzte Aktualisierung erfolgte mit Stand von März 2021.

  • Pflegegrad 3 - Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Pflegegrad 3 - Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Wenn bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" festgestellt wird, dann kann Ihnen der Pflegegrad 3 zugewiesen werden.

    Beim Berechnungssystem für Pflegegrade müssen mindestens 47,5 und höchstens 69 Punkte ermittelt werden, um in den Pflegegrad 3 eingeteilt zu werden. Es gibt im Internet kostenlose Pflegegradrechner, mit denen Sie Ihren Pflegegrad selbst abschätzen können. Dies ersetzt aber nicht die Einstufung einer offiziellen Gutachterin oder eines Gutachters vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen).

    Die Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick:

    • Pflegegeld 545 Euro monatlich
    • Pflegesachleistungen 1.298 Euro monatlich
    • Entlastungsbeitrag 125 Euro monatlich
    • Kurzzeitpflege 1.612 Euro pro Kalenderjahr
    • Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Kalenderjahr
    • Tages- und Nachtpflege 1.298 Euro monatlich
    • Zuschuss für Wohnraumanpassung bis zu 4.000 Euro einmalig
    • Pflegehilfsmittel 40 Euro monatlich
    • Stationäre Pflege 1.262 Euro monatlich
    • Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
    • Kostenlose Beratung

    Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 3

    Für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim erhalten Sie mit Pflegegrad 3 von Ihrer Pflegeversicherung monatlich 1.262 Euro.

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegerad 3

    Wenn Sie sich mit Pflegegrad 3 in häuslicher Pflegebefinden, haben Sie Anspruch auf 545 Euro Pflegegeld monatlich. Dieses Pflegegeld wird bei der Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche gewährt und kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.

    Diese Sachleistungen umfassen 1.2980 Euro monatlich und werden ausgezahlt, wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Der Pflegedienst rechnet diese Leistungen selbst mit Ihrer Pflegekasse ab.

    Wenn Sie mit Pflegegrad 3 zu ambulanten Behandlungen fahren müssen, werden die Fahrtkosten erstattet.

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden, wobei sich dann der Pflegegeldanteil um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistung verringert.

    Entlastungsbetrag

    Im Pflegegrad 3 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro zu. Damit können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag und in der häuslichen Pflege bezahlen.

    In diesem Pflegegrad kann der Entlastungsbetrag zusätzlich zu den Leistungen für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege oder für die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes gewährt werden.

    Den Entlastungsbetrag können Sie beispielsweise für folgende Maßnahmen verwenden:

    • Hilfen im Haushalt, beim Kochen oder im Garten.
    • Betreuung im Alltag durch Menschen, die mit Ihnen Spaziergänge unternehmen, mit Ihnen Gespräche führen oder Sie zum Einkaufen oder anderen Aktivitäten begleiten.
    • Besondere Betreuung für Demenzkranke
    • Pflegebegleitung

    Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

    Wenn Sie sich in häuslicher Pflege befinden und einmal für eine vorübergehende Phase intensivere Hilfe benötigen, zum Beispiel wenn Sie akut krank sind, dann hilft Ihnen eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung. Im Pflegegrad 3 stehen Ihnen für maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr 1.612 Euro zu.

    Der Begriff Verhinderungspflege beschreibt die Situation, wenn Ihre pflegende Person in der privaten Wohnung wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt. In dem Fall benötigen Sie eine Ersatzperson. Für diese Verhinderungspflege von maximal 6 Wochen pro Jahr sind im Pflegegrad 3 ebenfalls 1.612 Euro vorgesehen.

    Wenn Sie in einem Kalenderjahr Ihren Betrag für Verhinderungspflege noch nicht aufgebraucht haben und in eine Kurzzeitpflege kommen, dann können Sie Ihre Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammenlegen und den maximalen Betrag von 3.224 Euro für die Kurzzeitpflege verwenden.

    Ebenso können Sie bis zu 50% Ihrer Leistungen für Kurzzeitpflege (also 806 Euro) zusätzlich für eine Verhinderungspflege ausgeben.

    Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 3

    Sollte für Sie eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege in Frage kommen, erhalten Sie dafür im Pflegegrad 3 monatlich 1.298 Euro. Diese Leistung versteht sich zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und Pflegegeld.

    Darüber hinaus haben Sie in teilstationären Pflegeinrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.

    Zuschuss für Wohnraumanpassung

    Sie können 4.000 Euro für so genannte altersgerechte Wohnraumanpassung in Ihrer Wohnung beanspruchen. Damit könnten Sie z.B. einen barrierefreien Umbau Ihres Badezimmers oder den Einbau eines Treppenlifts finanzieren.

    Dieser Zuschuss kann nur einmal beantragt werden, es sei denn, Sie haben mit der Zeit einen veränderten Bedarf und eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad.

    Sollten Sie sich für eine ambulant betreute Wohngruppe zusammen mit maximal vier anderen Personen mit einer Pflegestufe entscheiden, so erhalten Sie bei Neugründung eine Anschubfinanzierung und jede Person dieser Wohngruppe kann die 4.000 Euro für den Wohnungsumbau beantragen.

    Außerdem erhält jede*r Bewohner*in einen Einrichtungszuschuss von 2.500 Euro und den Zuschuss von 214 Euro für die Einstellung einer Verwaltungskraft.

    Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

    Bei anerkanntem Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen Hausnotruf und medizinische Geräte oder Produkte handeln, die für die Pflege benötigt werden. Auch Produkte, die Ihre Beschwerden lindern oder zu mehr Selbständigkeit beitragen, können von diesem Geld abgedeckt werden (z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Inkontinenz-Produkte).

    Für Angehörige

    Wenn Sie im Pflegegrad 3 eingestuft sind, können Ihre Angehörigen auf Wunsch an kostenlosen Pflegekursen und Beratungen teilnehmen.

    Zudem haben Sie mit dem Pflegegrad 3 Anspruch auf eine kostenlose Beratung zur barrierefreien Wohnraumanpassung oder zum Thema der pflegerischen Versorgung.

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    Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für die hier angegebenen Geldbeträge übernehmen können. Die Krankenkassen ändern die Sätze in unregelmäßigen Abständen. Wir bemühen uns stets um Aktualität. Letzte Aktualisierung erfolgte mit Stand von März 2021.

  • Pflegegrad 4 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Pflegegrad 4 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Wenn bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" festgestellt wird dann kann Ihnen der Pflegegrad 4 zugewiesen werden.

    Beim Berechnungssystem für Pflegegrade müssen mindestens 70 und höchstens 90 Punkte ermittelt werden, um in den Pflegegrad 4 eingeteilt zu werden. Es gibt im Internet kostenlose Pflegegradrechner, mit denen Sie Ihren Pflegegrad selbst abschätzen können. Dies ersetzt aber nicht die Einstufung einer offiziellen Gutachterin oder eines Gutachters vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen).

    Die Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick:

    • Pflegegeld 728 Euro monatlich
    • Pflegesachleistungen 1.612 Euro monatlich
    • Entlastungsbeitrag 125 Euro monatlich
    • Kurzzeitpflege 1.612 Euro pro Kalenderjahr
    • Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Kalenderjahr
    • Tages- und Nachtpflege 1.612 Euro monatlich
    • Zuschuss für Wohnraumanpassung bis zu 4.000 Euro einmalig
    • Pflegehilfsmittel 40 Euro monatlich
    • Stationäre Pflege 1.775 Euro monatlich
    • Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
    • Kostenlose Beratung


    Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 4

    Für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim erhalten Sie mit Pflegegrad 4 von Ihrer Pflegeversicherung monatlich 1.775 Euro.

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege bei Pflegegrad 4

    Wenn Sie sich mit Pflegegrad 4 in häuslicher Pflegebefinden, haben Sie Anspruch auf 728,00 Euro Pflegegeld monatlich. Dieses Pflegegeld wird bei der Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche gewährt und kann nicht mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.

    Die Pflegesachleistungen im Pflegegrad 4 umfassen 1.612 Euro monatlich und werden ausgezahlt, wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Der Pflegedienst rechnet diese Leistungen selbst mit Ihrer Pflegekasse ab.

    Wenn Sie mit Pflegegrad 4 zu ambulanten Behandlungen fahren müssen, werden die Fahrtkosten erstattet.

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren

    In der Pflegestufe 4 können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden, wobei aber dann der Pflegegeldanteil um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistung verringert wird.

    Entlastungsbetrag

    Im Pflegegrad 4 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro zu. Damit können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag und in der häuslichen Pflege bezahlen.

    In diesem Pflegegrad kann der Entlastungsbetrag zusätzlich zu den Leistungen für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages-und Nachtpflege oder für die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes gewährt werden.

    Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann beispielsweise für folgende Maßnahmen verwendet werden:

    • Betreuungsangebote
    • Haushaltshilfe
    • Alltagsbegleiter
    • Entlastung von pflegenden Angehörigen

     

    Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

    Wenn Sie sich in häuslicher Pflege befinden und einmal für eine vorübergehende Phase intensivere Hilfe benötigen, zum Beispiel wenn Sie akut krank sind, dann hilft Ihnen eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung. Im Pflegegrad 4 stehen Ihnen für maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr 1.612 Euro zu.

    Der Begriff Verhinderungspflege beschreibt die Situation, wenn Ihre pflegende Person in der privaten Wohnung wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt. In dem Fall benötigen Sie eine Ersatzperson. Für diese Verhinderungspflege von maximal 6 Wochen pro Jahr sind im Pflegegrad 4 ebenfalls 1612 Euro vorgesehen.

    Wenn Sie in einem Kalenderjahr Ihren Betrag für Verhinderungspflege noch nicht aufgebraucht haben und in eine Kurzzeitpflege kommen, dann können Sie Ihre Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammenlegen und den maximalen Betrag von 3.224 Euro für die Kurzzeitpflege verwenden.

    Ebenso können Sie bis zu 50% Ihrer Leistungen für Kurzzeitpflege (also 806 Euro) zusätzlich für eine Verhinderungspflege ausgeben.

    Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 4

    Sollte für Sie eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege in Frage kommen, erhalten Sie dafür im Pflegegrad 4 monatlich 1.612 Euro.

    Diese Leistungen können zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld in Anspruch genommen werden.

    Zuschuss für Wohnraumanpassung

    Wenn Sie in der Pflegestufe 4 zuhause gepflegt werden, können Sie einmalig 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beanspruchen.

    Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

    Bei anerkanntem Pflegegrad 4 erhalten Sie bis zu 40,00 € monatlich für Pflegehilfsmittel. Dazu zählen z. B. Produkte zur Hygiene oder zur Erleichterung der Pflege.

    Für Angehörige

    Wenn Sie im Pflegegrad 4 eingestuft sind, können Ihre Angehörigen auf Wunsch an kostenlosen Pflegekursen und Beratungen teilnehmen.

    Zudem haben Sie mit dem Pflegegrad 4 Anspruch auf kostenlose Beratung zum Thema Pflege.

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    Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für die hier angegebenen Geldbeträge übernehmen können. Die Krankenkassen ändern die Sätze in unregelmäßigen Abständen. Wir bemühen uns stets um Aktualität. Letzte Aktualisierung erfolgte mit Stand von März 2021.

  • Pflegegrad 5 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

    Pflegegrad 5 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

    Wenn bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen nachweislich eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung" vorliegt, dann bedeutet das eine Einstufung in den Pflegegrad 5.

    Beim Berechnungssystem für Pflegegrade müssen zwischen 90 und 100 Punkte ermittelt werden, um in den Pflegegrad 5 eingeteilt zu werden. Es gibt im Internet kostenlose Pflegegradrechner, mit denen Sie den Pflegegrad selbst abschätzen können. Dies ersetzt aber nicht die Einstufung einer offiziellen Gutachterin oder eines Gutachters vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen).

    Die Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick:

    • Pflegegeld 901 Euro monatlich
    • Pflegesachleistungen 1.995 Euro monatlich
    • Entlastungsbetrag 125 Euro monatlich
    • Kurzzeitpflege 1.612 Euro pro Kalenderjahr
    • Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Kalenderjahr
    • Tages- und Nachtpflege 1.995 Euro monatlich
    • Zuschuss für Wohnraumanpassung 4.000 Euro einmalig
    • Pflegehilfsmittel 40 Euro monatlich
    • Stationäre Pflege 2.005 Euro monatlich
    • Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
    • Kostenlose Beratung

    Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 5

    Für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim erhalten Sie mit Pflegegrad 5 von Ihrer Pflegeversicherung monatlich auf 2.005 Euro pro Monat.

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege bei Pflegegrad 5

    Wenn Sie sich mit Pflegegrad 5 in häuslicher Pflege befinden, haben Sie Anspruch auf 901,00 Euro Pflegegeld monatlich. Dieses Pflegegeld wird bei der Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche gewährt.

    Die Pflegesachleistungen im Pflegegrad 5 umfassen 1.995 Euro monatlich und werden ausgezahlt, wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Der Pflegedienst rechnet diese Leistungen selbst mit Ihrer Pflegekasse ab.

    Die Kosten für Fahrten Zur ambulanten Behandlung werden bei Pflegegrad 5 erstattet.

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden, wobei sich dann der Pflegegeldanteil um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistung verringert.

    Entlastungsbetrag

    Im Pflegegrad 5 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro zu. Damit können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag und in der häuslichen Pflege bezahlen. Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zu den Leistungen für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege oder für die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes gewährt werden.

    Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann beispielsweise für folgende Maßnahmen verwendet werden:

    • Betreuungsangebote
    • Haushaltshilfe
    • Alltagsbegleiter
    • Entlastung von pflegenden Angehörigen

     

    Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5

    Wenn Sie sich in häuslicher Pflege befinden und einmal für eine vorübergehende Phase intensivere Hilfe benötigen, zum Beispiel wenn Sie akut krank sind, dann hilft Ihnen eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung. Im Pflegegrad 5 stehen Ihnen für maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr 1.612 Euro zu.

    Der Begriff Verhinderungspflege beschreibt die Situation, wenn Ihre pflegende Person in der privaten Wohnung wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt. In dem Fall benötigen Sie eine Ersatzperson. Für diese Verhinderungspflege von maximal 6 Wochen pro Jahr sind im Pflegegrad 5 ebenfalls 1612 Euro vorgesehen.

    Wenn Sie in einem Kalenderjahr Ihren Betrag für Verhinderungspflege noch nicht aufgebraucht haben und in eine Kurzzeitpflege kommen, dann können Sie Ihre Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammenlegen und den maximalen Betrag von 3.224 Euro für die Kurzzeitpflege verwenden.

    Ebenso können Sie bis zu 50% Ihrer Leistungen für Kurzzeitpflege (also 806 Euro) zusätzlich für eine Verhinderungspflege ausgeben.

    Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 5

    Sollte für Sie eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege in Frage kommen, erhalten Sie dafür im Pflegegrad 5 monatlich 1.995 Euro. Diese Leistungen können zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld in Anspruch genommen werden.

    Zuschuss für Wohnraumanpassung

    Wenn Sie in der Pflegestufe 5 zuhause gepflegt werden, können Sie einmalig 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beanspruchen.

    Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

    Bei anerkanntem Pflegegrad 5 erhalten Sie bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Dazu zählen z. B. Produkte zur Hygiene oder zur Erleichterung der Pflege.

    Für Angehörige

    Wenn Sie im Pflegegrad 5 eingestuft sind, können Ihre Angehörigen auf Wunsch an kostenlosen Pflegekursen und Beratungen teilnehmen.

    ___

    Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für die hier angegebenen Geldbeträge übernehmen können. Die Krankenkassen ändern die Sätze in unregelmäßigen Abständen. Wir bemühen uns stets um Aktualität. Letzte Aktualisierung erfolgte mit Stand von März 2021.